Hausordnung
Fun Fabrik Bowl Aschaffenburg
1. Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur noch mit Bowlingschuhen betreten werde. Turnschuhe oder andres Schuhwerk sind seit 01.12.2014 nicht mehr gestattet. Bowlingschuhe sind Spezialschuhe und können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden. Das Verlassen des Bowlingcenters mit Bowlingschuhen (auch eigenen) ist strengstens untersagt. Die Spezialsohle wird dadurch beschädigt. Ebenso wird der Anlaufbereich durch Verunreinigungen an den Schuhen verschmutzt oder beschädigt. Um mit den Bowlingschuhen außerhalb der Anlage rauchen zu gehen, gibt es kostenlose Schutzüberzieher am Counter. Zuwiderhandlung verpflichtet zum sofortigen Schadenersatz!
2. Das Betreten der Bahnen ist strengstens untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim Übertreten der schwarzen Linie Rutschgefahr besteht. Bei Zuwiderhandlung, übernehmen wir keinerlei Haftung für die entstanden Schäden bzw. Verletzungen.
3. Für Schäden oder Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderobe oder sonstigen privaten Eigentums übernehmen wir keine Haftung. (Siehe auch AGB Punkt 5)
4. Pro Bahn sind maximal 7 Personen zulässig.
5. Die Bahnen werden vom Counterpersonal vergeben – Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
6. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 10 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn(en) kann vom Counterpersonal weiter vermietet werden. (Siehe auch AGB Punkt 2)
7. Bahnausfälle und Verzögerungen berechtigen bis zu einer Dauer von 15 Minuten nicht zur Preisminderung. (Siehe auch AGB Punkt 5)
8. Rauchen ist im gesamten Center verboten! Dazu gehören auch E-Zigaretten.
9. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht.
10. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt Bahnmiete vor Beginn, sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren, zu kassieren. (Siehe auch AGB Punkt 4)
11. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem gesamten Firmengelände untersagt.
12. Kinder dürfen sich im gesamten Center nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden die durch eine unterlassende Aufsichtspflicht seitens der Eltern oder etwaiger Aufsichtspersonen entsteht.
13. Den Anweisungen der Service- bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zu Verweisung des Hauses, sowie Schadenersatz und ggf. Hausverbot.
14. Die Hausordnung ist ein Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
15. Mit dem Betreten des Centers, der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung, erkennen unsere Gäste diese Hausordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die AGB kann online unter www.funfabrikbowl.de, oder am Counter eingesehen werden.